Koronarsport
In den beiden Koronarsportgruppen wird ein gezieltes Training für Patienten mit koronaren oder anderen Herzkrankheiten durch einen speziell ausgebildeten Übungsleiter angeboten. Es ist auch stets ein Arzt anwesend.
Unterschieden wird dabei in
1. Übungsgruppe: für Teilnehmer, die unter 1 Watt/kg Körpergewicht belastbar sind
2. Trainingsgruppe: für Teilnehmer, die über 1 Watt/kg Körpergewicht belastbar sind.
Das regelmäßige Training in der Gruppe mit Gymnastik, Koordinationsübungen, kleinen Spielen und Entspannungsübungen stabilisiert das Herz-Kreislauf-System, verbessert die Herzarbeit, schafft sozialen Zusammenhalt und fördert das Wohlbefinden.
In den meisten Fällen beteiligen sich die Krankenkassen an den Teilnehmerkosten.
Informationen erhalten sie per email an info@lfc-stromberg.de oder bei der Übungsleiterin Claudia Hoyden Tel. 06724/7340
Die Betreuung der Herzsportgruppen erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR).
Die Herzgruppe ist eine Gruppe von Patienten mit chronischen Herz-Kreislaufkrankheiten, die sich auf ärztliche Verordnung unter Überwachung und Betreuung des anwesenden Herzgruppenarztes und einer dafür qualifizierten Übungsleiter(in) regelmäßig trifft.
Anweisungen der Übungsleiter(in) oder betreuenden während den Übungsstunden sind zu beachten.
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
Rehabilitationssport in Herzgruppen ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43 in Verbindung mit SGB IX § 44. Die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger), haben gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und der Deutschen Rheuma-Liga (DRL) nach Beratungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining durch die am 1. Oktober 2003 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung neu geregelt.
Im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung müssen alle medizinischen Kriterien und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Nachweis der Trägerschaft (geeignete Rechtsform, Vorhandensein geeigneter Übungsstätten/Vortragsräume mit guter Erreichbarkeit bzw. Transportwegen zur nächsten Akutklinik, Nachweis der Übungszeiten).
- Nachweis der ärztlichen Betreuung/Anwesenheit (schriftliche Zusicherung des/der betreuenden Arztes/Ärzte).
- Nachweis Übungsleiter/Bewegungstherapeut mit gültigem Qualifikationsnachweis "Sport in Herzgruppen".
- Nachweis der Notfallausrüstung (Defibrillator, adäquat bestückter Notfallkoffer, Aufklärung über die nach Medizinproduktegesetz MPG und Medizinproduktebetreiberverordnung MPBetriebV erforderliche Überprüfung und Wartung der notfallmedizinischen Ausstattung).